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Mitgliedsbeiträge der USG Misburg e.V. von 1862

Details
Kategorie: Mitgliedsbeitrag
Zuletzt aktualisiert: 27. Mai 2022
Wie werde ich Mitglied ?

Bei uns gibt es keine "Probezeiten" oder einen fest vorgeschriebenen Werdegang!
Trotzdem wollen wir natürlich Interessenten und Neulinge erstmal kennenlernen - und ebenso sollen Interessenten und Neulinge die Gelegenheit haben UNS kennenzulernen!

Zunächst einmal sollten die Neuschützen ausprobieren, ob und an welchen Disziplinen des Schützenvereins sie Spaß haben.

Komm doch gerne an einem der Trainingstage unverbindlich vorbei, um mal selbst Hand an das Sportgerät zu legen!
Dienstags ab 17:00 Uhr unsere Schüler ab 6 Jahren
Dienstags ab 18:00 Uhr unserer Jugendlichen ab 12 Jahren
Dienstags ab 19:00 Uhr unsere Damen und Herren ab 18 Jahren

Unter fachkundiger Aufsicht kannst du somit einmal ausprobieren, ob Dir das zukünftige Hobby Spaß machen würde.

Hat Dir das Probetraining gefallen?
Fühlst du dich wohl?
Möchtest du dich anmelden?

Hier kannst du unseren Mitgliedsantrag downloaden und am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte diesen dann an unseren Vorstand oder der Sportleitung abgeben. Weiter unten findest du Informationen über unseren Mitgliedsbeitrag.

Es gibt bei uns keine Pflichtarbeitsstunden, dennoch freuen wir uns über zahlreiche Helfer bei den diversen Arbeitseinsätzen rund um den Verein! ;-)

Beitragsordnung
Bezeichnung:
jährlich
viertel
jährlich
monatlich
Regelbeiträge:      
Mitglieder ab 21 Jahre 132,00 € 33,00 € 11,00 €
Junioren (18-20 Jahre) 96,00 € 24,00 € 8,00 €
Jugendliche (15-17 Jahre) 48,00 € 12,00 € 4,00 €
Schüler (bis 14 Jahre) 24,00 € 6,00 € 2,00 €
Sonderbeiträge:      
Ermässigter Beitrag *1 100,00 € 27,00 € 9,00 €
Sozial-Beitrag 72,00 € 18,00 € 6,00 €
Sonstige Beiträge:      
Arbeitsdienst-Abgeltung ---- € ---- € ---- €
Sterbegeld ---- € ---- € ---- €
Schrankmiete 36,00 € 9,00 € 3,00 €

Weitere Erläuterungen zu den Mitgliedsbeiträgen:

Ermässigter Beitrag:  
Zweites zahlendes Mitglied ab 21 Jahre aus einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung und gemeinsamen Haushalt.

Sozial-Beitrag:
Eingruppierung nur auf Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands!
Voraussetzung: Schriftlicher Antrag des Mitglieds und Darlegung (und Nachweis !) der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, die eine Beitragsermässigung gegenüber den anderen Mitgliedern rechtfertigen müssen!

Allgemeine Zahlungsmodalitäten:
Regelbeitragszahlung ist das Lastschrifteinzugsverfahren!
Bei Nichtbeteiligung am Lastschrifteinzugsverfahren sind die jeweiligen obigen Beträge unaufgefordert auf unserer Konto zu leisten.

 

Fälligkeit:

Die Jahresbeträge sind in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Quartals zu zahlen.

Ausnahmebestimmung:

Mitglieder, die wegen ihrer Hilfebedürftigkeit in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen ohne ausreichende eigene finanzielle Mittel leben, können auf Antrag durch Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands ganz oder teilweise von ihren Zahlungen gemäß dieser Beitragsordnung freigestellt werden.

Rechtsgrundlage:

Diese Beitragsordnung wurde gemäss § 10 (Beiträge) und § 8 Ziffer 5 c (Arbeitsstunden) der Satzung in der Fassung vom 09.10.2004 von der Mitgliederversammlung am 11.03.2016 beschlossen und tritt am 12.03.2016 in Kraft und ersetzt die Beitragsordnung vom 10.10.2008.

Wintermajestäten 2023
Janina, Yenelle & Michael
Wintermajestäten 2023
Majestäten 2022
Janina Renn & Konrad Baselt
Schützenkönig mit seinen Rittern
Frank, Konrad & Michael
Schützenkönigin mit ihren Prinzessinnen
Bettina, Janina & Bianca
König/in der Könige/innen
Jürgen Gonnermann & Janina Renn