Wie werde ich Mitglied ?

Bei uns gibt es keine "Probezeiten" oder einen fest vorgeschriebenen Werdegang...
Trotzdem wollen wir natürlich Interessenten und Neulinge erstmal kennenlernen - und ebenso sollen Interessenten und Neulinge die Gelegenheit haben UNS kennenzulernen!

Zunächst einmal sollten die Neuschützen ausprobieren, ob und an welchen Disziplinen des Schützenvereins sie gefallen finden.

Komm doch gerne an einem unserer Trainingstage unverbindlich vorbei, um mal selbst Hand an das Sportgerät zu legen!
Dienstags ab 17:00 Uhr unsere Schüler ab 6 Jahren und Jugendliche ab 12 Jahren
Dienstags ab 19:00 Uhr unsere Damen und Herren ab 18 Jahren

Unter fachkundiger Aufsicht kannst du somit einmal ausprobieren, ob Dir das zukünftige Hobby Spaß machen würde.

Hat Dir das Probetraining gefallen?
Fühlst du dich wohl?
Möchtest du dich anmelden?

Hier kannst du unseren Mitgliedsantrag downloaden und am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte diesen dann an unseren Vorstand oder der Sportleitung abgeben. Weiter unten findest du Informationen über unseren Mitgliedsbeitrag.

Es gibt bei uns 12 Pflichtarbeitsstunden, und wir freuen uns über zahlreiche Helfer bei den diversen Arbeitseinsätzen rund um unser Vereinsgelände! ;-)

Beitragsordnung
Bezeichnung:
jährlich
viertel
jährlich
monatlich
Regelbeiträge:      
Mitglieder ab 21 Jahre 132,00 € 33,00 € 11,00 €
Junioren (18-20 Jahre) 96,00 € 24,00 € 8,00 €
Jugendliche (15-17 Jahre) 48,00 € 12,00 € 4,00 €
Schüler (bis 14 Jahre) 24,00 € 6,00 € 2,00 €
Sonderbeiträge:      
Ermässigter Beitrag *1 100,00 € 27,00 € 9,00 €
Sozial-Beitrag 72,00 € 18,00 € 6,00 €
Sonstige Beiträge:      
Arbeitsdienst-Abgeltung ---- € ---- € ---- €
Sterbegeld ---- € ---- € ---- €
Schrankmiete 36,00 € 9,00 € 3,00 €

Weitere Erläuterungen zu den Mitgliedsbeiträgen:

Ermässigter Beitrag:  
Zweites zahlendes Mitglied ab 21 Jahre aus einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung und gemeinsamen Haushalt.

Sozial-Beitrag:
Eingruppierung nur auf Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands!
Voraussetzung: Schriftlicher Antrag des Mitglieds und Darlegung (und Nachweis !) der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, die eine Beitragsermässigung gegenüber den anderen Mitgliedern rechtfertigen müssen!

Allgemeine Zahlungsmodalitäten:
Regelbeitragszahlung ist das Lastschrifteinzugsverfahren!
Bei Nichtbeteiligung am Lastschrifteinzugsverfahren sind die jeweiligen obigen Beträge unaufgefordert auf unserer Konto zu leisten.

 

Fälligkeit:

Die Jahresbeträge sind in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Quartals zu zahlen. Ein jährlicher Beitrag ist auch möglich.

Ausnahmebestimmung:

Mitglieder, die wegen ihrer Hilfebedürftigkeit in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen ohne ausreichende eigene finanzielle Mittel leben, können auf Antrag durch Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands ganz oder teilweise von ihren Zahlungen gemäß dieser Beitragsordnung freigestellt werden.

Rechtsgrundlage:

Diese Beitragsordnung wurde gemäss § 10 (Beiträge) und § 8 Ziffer 5 c (Arbeitsstunden) der Satzung in der Fassung vom 09.10.2004 von der Mitgliederversammlung am 11.03.2016 beschlossen und tritt am 12.03.2016 in Kraft und ersetzt die Beitragsordnung vom 10.10.2008.